
Aromatherapie für eine bessere Work-Life-Balance
„Die Bildungszeit „Aromatherapie für eine bessere Work-Life-Balance“ bietet eine Einführung in die Geschichte, Theorie und Praxis der Aromatherapie und hat das Ziel, das Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu fördern. Die Teilnehmenden erwerben umfassende Kenntnisse über die Wirkung ätherischer Öle auf Körper und Geist und lernen, diese gezielt einzusetzen, um Stress abzubauen, die Konzentration zu steigern und mehr Ausgeglichenheit im Alltag zu erreichen.
Neben der theoretischen Einführung in die Aromatherapie wird auch die praktische Anwendung der Öle vermittelt. Die Teilnehmenden üben verschiedene Techniken wie topische Anwendung, Reflexzonenmassage und Inhalation, die das persönliche Gleichgewicht positiv beeinflussen können. Durch das Herstellen individueller Duftmischungen, die an berufliche und private Alltagssituationen angepasst sind, können die erlernten Methoden sofort im Alltag integriert werden, um eine gesunde Work-Life-Balance zu etablieren.
Der Kurs richtet sich an alle, die Aromatherapie sowohl beruflich als auch privat in ihr Leben integrieren möchten. Er bietet sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch praktische Ansätze, um die persönliche Gesundheitsförderung nachhaltig zu unterstützen.“
Die Bildungszeit ist anerkannt in Niedersachsen.
Diese Bildungszeit ist nicht für Allergiker:innen geeignet!
Zusätzliche Materialkosten: 15 €.
Dozent:in
Vera Popp-Gurova
Voraussetzung:
Bitte bringen Sie bequeme Kleidung mit. Es fallen Zusätzliche Materialkosten in Höhe von 15 € an.
Nicht für Allergiker geeignet
Bitte bringen Sie bequeme Kleidung mit. Es fallen Zusätzliche Materialkosten in Höhe von 15 € an.
Nicht für Allergiker geeignet
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.